Rechte

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root
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Rechte

Beitrag von root »

1.
Die Debatte um das Wahlrecht genau genommen um das Wahlrechtsalter bewegte mich über das Recht im allgemeinen nachzudenken.
Eigentlich beschreibt ein Recht Privilegien.
Das Wahlrecht bestimmt die Menschen die wählen dürfen. Oder diejenigen die es nicht dürfen.
Man kann daher sagen das die Erfindung des Rechts eigentlich die Geburt des Unrechts beschreibt.

2.
Im Zusammenhang mit dem Recht habe ich mir die Frauenrechte von der KI Listen lassen.
Frauenrechte sind fundamentale Menschenrechte, die im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 GG) als Gleichberechtigung von Männern und Frauen verankert sind. Konkrete Rechte umfassen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, Bildung, Arbeit, politische Partizipation sowie Schutz vor Gewalt. Sie garantieren ein selbstbestimmtes Leben, unabhängig von Ehe oder familiären Strukturen.

Frauenberatung Arnsberg
+4
Zu den spezifischen Frauenrechten zählen:
Politische und zivilrechtliche Rechte: Das aktive und passive Wahlrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung und freie Bewegung.
Wirtschaftliche Rechte: Das Recht auf ein eigenes Bankkonto (in Deutschland seit 1962), freie Berufswahl ohne Zustimmung des Ehemanns (seit 1977), gleichen Lohn für gleiche Arbeit sowie Förderung in Führungspositionen.
Körperliche Selbstbestimmung und Schutz: Das Recht auf ein Leben frei von Gewalt, das Verbot der Vergewaltigung in der Ehe (seit 1997) und der Schutz vor Genitalverstümmelung.
Familienrechtliche Gleichstellung: Das Recht auf Scheidung, eigenständige Entscheidung über Kindererziehung und Arbeit.
Internationale Normen: Das UN-Abkommen CEDAW zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, welches Rechte in Ehe, Arbeitswelt und Bildung garantiert.

www.bundesregierung.de
+8
Trotz dieser Rechte gibt es weltweit und in Deutschland (z. B. Gender Pay Gap oder Gewalt) noch erhebliche Lücken in der praktischen Umsetzung.
Frauen erhalten das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Recht ihren Beruf frei zu wählen usw.
Frauenrechte biegen das Unrecht grade. Es sind keine besonderen Rechte sondern Einschnitte in die Privilegien der Vorherigen Rechteinhaber.

Das Ende des Rechtssystems ist der Beginn der Zukunft.
root
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Re: Rechte

Beitrag von root »

KI hat geschrieben:
  1. In der Rechtswissenschaft ist ein Recht die Befugnis, die eine Person gegenüber anderen oder dem Staat hat. Man unterscheidet dabei zwei grundlegende Perspektiven:
    1. Das objektive Recht (Die Spielregeln)
      Das ist die Summe aller geltenden Gesetze und Normen eines Staates (z. B. das Grundgesetz oder das BGB). Es legt fest, was erlaubt, verboten oder geboten ist.
    2. Das subjektive Recht (Deine Befugnisse)
      Das ist der Anspruch, den du persönlich aus diesen Gesetzen ableiten kannst. Es lässt sich grob in drei Kategorien unterteilen:
      Grundrechte: Schützen dich vor staatlichen Eingriffen (z. B. Meinungsfreiheit, Eigentumsrecht). Details findest du direkt beim Bundestag.
      Absolute Rechte: Gelten gegenüber jedermann (z. B. dein Eigentum an deinem neuen Auto – niemand darf es beschädigen).
      Relative Rechte (Ansprüche): Gelten nur gegenüber bestimmten Personen (z. B. dein Anspruch gegenüber dem Händler, dass er dir den Wagen liefert, nachdem du bezahlt hast).
    3. Philosophische Ebene: Naturrecht vs. Positives Recht
      Naturrecht: Rechte, die jedem Menschen von Natur aus zustehen (Menschenrechte), unabhängig von Gesetzen. Eine Einordnung dazu bietet die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
      Positives Recht: Vom Staat gesetztes, schriftlich fixiertes Recht.
    Kurz gesagt: Ein Recht ist deine rechtlich abgesicherte Freiheit, etwas zu tun oder von anderen etwas zu verlangen.
  2. Unter Unrecht versteht man im Kern das Gegenteil von Recht – also einen Zustand oder eine Handlung, die gegen bestehende Normen, die Gerechtigkeit oder die Moral verstößt.
    Man unterscheidet dabei drei wesentliche Ebenen:
    1. Das juristische Unrecht (Rechtswidrigkeit)
      Im rechtlichen Sinne ist Unrecht eine Handlung, die gegen ein geltendes Gesetz verstößt.

      Strafrecht: Eine Tat (z. B. Diebstahl), die einen gesetzlichen Tatbestand erfüllt und für die es keinen Rechtfertigungsgrund (wie Notwehr) gibt.
      Keine Gleichheit im Unrecht: Dieser Rechtsgrundsatz besagt, dass man keinen Anspruch darauf hat, dass der Staat ein Gesetz zu eigenen Gunsten missachtet, nur weil er es bei jemand anderem (fälschlicherweise) auch getan hat.
    2. Das moralische Unrecht
      Dies betrifft Handlungen, die zwar gesetzlich erlaubt sein können, aber als ethisch falsch empfunden werden.

      Beispiel: Jemandem in einer Notlage nicht zu helfen, kann als moralisches Unrecht gewertet werden, selbst wenn es (je nach Situation) keine strafbare unterlassene Hilfeleistung ist.
      Unrecht tun: Jemanden ungerecht beurteilen oder ihm ohne Beweise die Schuld an etwas geben.
    3. Das „gesetzliche Unrecht“ (Radbruchsche Formel)
      Ein besonders spannender Punkt der Rechtsphilosophie: Kann ein Gesetz selbst Unrecht sein? Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch entwickelte nach 1945 eine berühmte Formel:
    Wenn ein Gesetz so „unerträglich ungerecht“ ist oder die Gleichheit aller Menschen bewusst verleugnet, verliert es seinen Charakter als Recht.
    In diesem Fall wird das Gesetz zu gesetzlichem Unrecht, und man muss ihm nicht gehorchen. Dies wurde etwa bei der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen oder den Mauerschützen-Prozessen angewandt.

    Zusammenfassend:
    Unrecht ist entweder der Verstoß gegen eine Regel (objektiv) oder die Verletzung der Gerechtigkeit (subjektiv/ethisch).
    Möchten Sie wissen, wie man sich gegen ein empfundenes Unrecht rechtlich wehren kann, zum Beispiel durch einen Widerspruch oder eine Klage?
Das Recht liegt erstmal in der Hand der Herrschenden. Sie können mit dem Beherrschten alles machen was ihnen beliebt.
Die Beschneidung dieses absoluten Herrschaftsrechts, welches von den Beherrschten als absolutes Unrecht betrachtet werden drüfte, wird durch das neue Recht ausgehölt.
Die Gruppe die im Unrecht leben muss wird verkleinert.
Stirbt das Recht dann stirbt das Unrecht.
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